Menü

Honorar

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Dauerberatung von Unternehmen sind wir in der Regel aufgrund schriftlicher Vergütungsvereinbarung auf Basis marktüblicher Stundensätze tätig. Gleiches gilt bei der Beratung und Vertretung von Organmitgliedern sowie Arbeitnehmer – Führungskräften. Hierbei berücksichtigen wir die Bedeutung, den zu erwartenden Umfang und die Schwierigkeit des Mandats ebenso wie die persönliche Situation und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Mandanten.

Unsere Mandanten erhalten im festgelegten Turnus detaillierte Aufstellungen über die abgerechnete Bearbeitungszeit.

Etwaige Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen werden selbstverständlich in voller Höhe auf die angefallene Vergütung angerechnet. Auf Wunsch übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz mit den beteiligten Versicherern. 
Im Rahmen der Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten sind wir in der Regel auf Basis eines der Bedeutung der Angelegenheit angemessenen Pauschalhonorars tätig.

Dr. Roland Reinfeld
Alexandra Yvonne Reinfeld
Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann
Nach oben scrollen